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Contact SupportDie S&T AG hat den Vorstand der Kontron S&T AG am 23.09.2019 darüber informiert, dass ihr Aktien der Kontron S&T AG in Höhe von mehr als 95 von Hundert des Grundkapitals gehören (Hauptaktionär) und sie in diesem Zuge die Durchführung eines förmlichen Verfahrens zur Übertragung der Aktien der übrigen Aktionäre (Minderheitsaktionäre) nach den §§ 327a ff. AktG auf die S&T AG als Hauptaktionärin gegen Gewährung einer angemessenen Barabfindung (sog. Squeeze-out) verlangt.
Sobald eine Ermittlung der Barabfindung und eine Prüfung der Angemessenheit der Barabfindung durch einen gerichtlich bestellten Prüfer abgeschlossen sind, wird das Verlangen mit der Abfindungshöhe sowie sämtlichen gesetzlich geforderten Dokumenten durch die S&T AG konkretisiert. Die S&T AG hat die Kontron S&T AG insofern aufgefordert, alsbald nach Vorlage der Höhe der Barabfindung sowie der konkretisierten Unterlagen eine Hauptversammlung der Kontron S&T AG einzuberufen.
Kontakt:S&T AG, Industriezeile 35, 4021 Linz, Austria
Alexandra Habekost, Head of Investor Relations, S&T AG
E-mail: ir@snt.at
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